Dieses Fahrzeug wurde zu einem Zeitpunkt restauriert / umgebaut, wo es noch kein H-Kennzeichen gab, bzw. niemand
an eine solche Möglichkeit gedacht hat, man kann unter Umständen eine H-Zulassung erhalten.
Für solch Fälle war eine Überlegung / Sonderreglung angedacht.
Das ganze ist natürlich Ermessenssache der jeweiligen TÜV-Stelle, diese kann das akzeptieren muss es aber nicht.
Unten ein Auszug aus dem Text, der komplette kann unter www.deuvet.de eingesehen werden (Stand 18.11.2002).
Sind nachträgliche Oldtimer-Umbauten H-Kennzeichen-fähig? - eine Überlegung vom 18.11.2002
Wie ist die Rechtslage bei Oldtimer-Fahrzeugen, die nachträglich umgebaut wurden und auf Grund Ihres Alters ein H-Kennzeichen bekommen können? Gemeint sind Umbauten, die den Charakter des Fahrzeuges ändern, beispielsweise die brave Familienlimousine in einen Tourensportwagen verwandeln.
Eine vom DEUVET eingebrachte grundsätzliche Überlegung, die zu vielen Regelungen bei der Begutachtung zum §21c StVZO (H-Kennzeichen) geführt hat, lautet: Wer ein Fahrzeug vor mindestens 20 Jahren umgebaut hat, tat dies in der Regel nicht, um einen Oldtimer zu replizieren (von Ausnahmen abgesehen), sondern weil er sich „sein“ persönliches Auto oder Motorrad bauen wollte und um sich daran zu freuen.
Umbauten sind auch heute noch zulässig, wenn es solche Fahrzeuge damals ab Werk gegeben hat. Typisch ist hier der Umbau einer Limousine oder eines Coupés in ein Cabrio. Wird aber eine Limousine zu einem Cabrio umgebaut, das es ab Werk nie gegeben hat, so wäre das erst dann H-Kennzeichen-fähig, wenn der Umbau an sich schon wieder historisch ist, also mindestens 20 Jahre zurück liegt.
Inzwischen sind vor über 20 Jahren umgebaute Fahrzeuge auf jeden Fall schon als zeitgeistig und historisch anzusehen. Außerdem will niemand den damaligen Umbauer „bestrafen“ dafür, dass es damals noch kein H-Kennzeichen gab und er nicht in die Zukunft blicken konnte um zu sehen, dass alle diese Autos heute höhere Steuern zahlen müssen.
Heute wissen wir aber Bescheid, die Weichen sind gestellt: Entweder wir erhalten, restaurieren ggf. auch rekonstruieren Oldtimer oder wir bauen uns unser Spaßmobil - die Engländer sagen „Fun-Cars“ zu solchen Fahrzeugen. Fahrzeuge also, die nicht einen Oldtimer, der die Jahre überlebt hat, erhalten, sondern bei denen ein Oldtimer als Basis genommen wird, um sich den Traum seines eigenen persönlichen Fahrzeuges zu verwirklichen. Niemand hat etwas dagegen. Nur, kann ein solches Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen? Beim Erarbeiten des H-Kennzeichens kam man zu dem Ergebnis Oldtimer erhalten = H-Kennzeichen
Sich seinen persönlichen „Oldtimer“ jetzt und heute zusammenbauen = Fun Car = kein H-Kennzeichen.
Das ist auch sinngemäß so nachzulesen im Anhang zu §21c StVZO.
Der DEUVET hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Sachverständige bei der Begutachtung von Fahrzeugen, deren Umbauten zwar noch keine 20 Jahre alt sind, aber noch vor Erscheinen des H-Kennzeichens durchgeführt wurden, tolerant zu sein und sich daran zu orientieren, was vor über 20 Jahren möglich gewesen wäre. Keiner soll Nachteile erleiden, weil er ein Fahrzeug hat, welches entstanden ist, bevor es das H-Kennzeichen gab - sozusagen ein Bestandsschutz.
In diese Lücke springen zunehmend Besitzer von Fahrzeugen, die erst jetzt umgebaut wurden. „Was für den gilt, muss auch für mich gelten!“ Wir haben die Befürchtung, dass daraus künftig eine strengere Begutachtungen zum H-Kennzeichen resultieren könnte.